DRK Bereitschaft Pinneberg
Ansprechpartner
Frau
Britt Thorn
Bereitschaftsleiterin
Herr
Frank Fehre
stellvertretender Bereitschaftsleiter
Bereitschaftsleitung@DRK-Pinneberg.de
Am Hafen 75
25421 Pinneberg
Eine Massenkarambolage, Überschwemmung oder ein Großbrand -
Menschen in Not können sich auf die Bereitschaft Pinneberg verlassen.
Spezialisten für kleine und große Notfälle
Die HelferInnen der Bereitschaft Pinneberg kommen in folgenden Bereichen zum Einsatz:
- Sanitätswachdienste bei Großveranstaltungen
- Medizinische Versorgung von Betroffenen
bei einem Massenanfall von Verletzten / Erkrankten - Unterstützung bei der Evakuierung von Betroffenen
- Errichtung und Bereitstellung von Notunterkünften
- Betreuung von Betroffenen
- Verpflegung von Einsatzkräften und Betroffenen
- Hygienische Trinkwasseraufbereitung
- Katastrophenschutzübungen
- Instandhaltung und Pflege des Materials und der Fahrzeuge
Treffen der Bereitschaft Pinneberg
Wann:
Jeden zweiten Donnerstag ab 19:30 Uhr.
Wenden Sie sich bei Interesse gerne an die aufgeführen Ansprechpartner.
Ort:
DRK Centrum Pinneberg
Am Hafen 75
25421 Pinneberg
Wer kann mitmachen?
Der Eintritt in die Bereitschaft ist ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Wer sich schon davor engagieren will, kann bereits im Jugendrotkreuz
mitwirken und später in die Bereitschaft übertreten.
Sanitätswachdienst - schnelle Hilfe bei Veranstaltungen
Ob Konzert, Fußballspiel, Privatveranstaltung oder Straßenfest – wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es kleine und größere Notfälle. Hier leistet der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuz ebenso schnelle Hilfe wie im Katastrophenfall.
Die ehrenamtlichen HelferInnen des Sanitätsdienstes sorgen bei Veranstaltungen mit dem Sanitätswachdienst dafür, dass verletzte oder erkrankte Menschen schnell und kompetent erstversorgt werden. Falls notwendig, organisieren sie einen Transport in ein Krankenhaus. Die freiwilligen HelferInnen werden hierfür sorgfältig ausgebildet und für die Dienste bestens ausgerüstet.
Durch die regelmäßigen Einsätze auf den Sanitätswachdiensten sind die DRK-Sanitäter erfahren und einsatzerprobt. Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten, unterstützt der Sanitätsdienst die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes vor Ort. Die Sanitäter haben deshalb eine wichtige Funktion im Katastrophenschutz. Hier finden Sie weitere Informationen zum Sanitätsdienst.
Katastrophenschutz
Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil des Katastrophenschutzes im Kreis Pinneberg. Aufgeteilt in verschiedene Gruppen halten sich die ehrenamtlichen HelferInnen bereit für jegliche Einsätze. In der Bereitschaft Pinneberg sind sowohl eine Sanitätsgruppe (3. Sanitätsgruppe) als auch eine Betreuungsgruppe (2. Betreuungsgruppe) angegliedert.
Ziel des Katastrophenschutzes ist es, einen wirksamen Schutz für die Bevölkerung, bedeutende Sachgüter und die Umwelt zu erreichen. Das kann für vorhersehbare Schadenslagen (z.B. Sturmfluten) erreicht werden, wenn diese nach Möglichkeit bereits im Vorfeld abgewehrt oder deren Auswirkungen zumindest begrenzt werden können (z.B. durch Verstärkung der Deiche, rechtzeitige Evakuierung von Bevölkerungsteilen und Vieh).
Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, und für unvorhersehbare Schadenslagen (z.B. Flugzeugabstürze, Gefahrgutunfälle) kann ein Schutz dadurch erreicht werden, dass grundsätzliche Planungen vorhanden sind, die unverzüglich für die konkrete Schadenslage umgesetzt und angewendet werden können. Hierfür wird auch beim DRK Pinneberg Personal und Material vorgehalten um jederzeit reagieren zu können.
Als Katastrophe im Sinne des § 1 Landeskatastrophenschutzgesetz (Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite) wird ein Ereignis bezeichnet, welches
- das Leben,
- die Gesundheit,
- die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen,
- bedeutende Sachgüter oder
- in erheblicher Weise die Umwelt
in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass für die Bewältigung der Schadenslage eine spezielle Organisation notwendig wird. Für den Begriff der Katastrophe ist entscheidend, dass alle beteiligten Behörden und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken müssen, damit Hilfe und Schutz wirksam gewährt werden können.
Schadensfälle unterhalb der Katastrophenschwelle (sogenannte "normale Lagen") werden im Regelfall durch die Feuerwehr, den Rettungsdienst, die Polizei und - je nach Bedarf - anderen Hilfeleistungsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Technisches Hilfswerk, u.a.) im Rahmen ihrer alltäglichen Zuständigkeit und in gewohnten Strukturen abgearbeitet.